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Finanzerziehung, die Spaß macht: KNAX-Taschengeld-App

Die KNAX-Taschengeld-App hilft Eltern dabei, das Taschengeld ihrer Kinder zu organisieren,
animiert zum Sparen und macht großen Spaß.

  • Der Zahltag wird nicht mehr vergessen – oder das Taschengeld doppelt ausgezahlt.
  • Kinder lernen virtuelles Geld kennen und erfahren das Prinzip von Ein- und Auszahlungen.
  • Persönliche Wünsche können als Sparziele angelegt werden.
  • Das Kind benötigt kein eigenes Smartphone.
  • Unterwegs kann Ihr Kind mit der KNAX-Taschengeld-App auf seinen Kontostand zugreifen
    und sich ggf. bei Ihnen Geld auszahlen lassen.
  • Der Taschengeld-Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und nützliche Tipps.
  • Pädagogisch wertvolle Spiele und altersgerechte Erklärfilme zum Thema Geld runden die
    KNAX-Taschengeld-App für Ihr Kind ab.

So macht Sparen Spaß!

  • Wenn du mal was Großes kaufen möchtest, kannst du in der App dafür ein Sparziel einrichten.
    Dann kannst du immer sehen, wie viel du noch sparen musst, bis du dir deinen Wunsch erfüllen kannst.
  • Natürlich haben wir auch tolle Spiele und viele interessante Infos rund um das Thema Geld in die App gepackt.
  • Du hast noch gar kein Smartphone? Das macht nichts - es reicht, wenn deine Eltern die App auf dem Smartphone
    oder Tablet installieren.
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    So geht's:

  • Laden Sie die App in Google Play oder im App Store herunter.
  • Nach Installation der App legen Sie einen Familien-Account an und dann ein virtuelles Taschengeld-Konto für Ihr Kind.
  • Anschließend bestimmen Sie den Zahlrhythmus.
  • Ein echtes Konto bei einer Sparkasse oder Bank ist nicht erforderlich.
  • Am Zahltag wird das Taschengeld gemäß Ihren Einstellungen virtuell auf dem Taschengeld-Konto des Kindes aufgebucht.
  • Sie sind die Bank bzw. Sparkasse, Ihr Kind nimmt gemeinsam mit Ihnen Ein- und Auszahlungen in der App vor.
  • Derselbe Account kann auf einem oder mehreren Smartphones oder Tablets genutzt werden.
  • Die PIN des Erziehungsberechtigten schützt vor unerlaubten Ein- oder Auszahlungen oder dem Zugriff auf Geschwisterkonten.

 

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